2.744 Fälle von Mindestlohnunterschreitungen im Jahr 2018 – Auftraggeber aufgepasst!

In Deutschland können Auftraggeber für die Zahlung des Mindestlohns an Arbeitnehmer des Auftragnehmers haften. Und das kann teuer werden! Verankert ist diese Regelung in § 13 des Mindestlohngesetzes. Mit einer unterzeichneten Selbstauskunft zum Mindestlohn der relevanten Personen können Sie dieses Haftungsrisiko minimieren. Kontaktlos, elektronisch, papierlos!