In Deutschland können Auftraggeber für die Zahlung des Mindestlohns an Arbeitnehmer des Auftragnehmers haften. Und das kann teuer werden! Verankert ist diese Regelung in § 13 des Mindestlohngesetzes. Mit einer unterzeichneten Selbstauskunft zum Mindestlohn der relevanten Personen können Sie dieses Haftungsrisiko minimieren. Kontaktlos, elektronisch, papierlos!

Wenn Auftraggeber Subunternehmer beauftragen, ist eine Haftung für die gesamte Nachunternehmerkette nicht ausgeschlossen und muss jeweils konkret überprüft werden. Arbeitnehmer des Auftragnehmers können Regressansprüche dabei auch direkt an den Auftraggeber wenden. Aber es gibt eine einfache, schnelle und unbürokratische Möglichkeit das Haftungsrisiko zu reduzieren. Mit hse-IDENT bringt impulsMEDIA eine praxisorientierte Lösung auf den Markt, mit der Unternehmen von Fremdfirmen und Subunternehmern regelmäßig (!) eine Mindestlohnerklärung einholen können.

Abbildung zeigt Beispiel. Texte können unternehmensspezifisch angepasst werden

Die Erklärungen können von den Zielgruppen mit der WebApp hse-IDENT vorab mobil und ohne jede Installation z.B. auf Smartphone oder Tablet mit Lichtbild und digitaler Unterschrift abgegeben werden .

Die Selbstauskunft kann auch direkt bei Werkszutritt oder noch vor Arbeitsantritt eingeholt werden. Im Fall der Fälle verfügen Sie damit über einen Nachweis über die Kontrolle Ihrer Dienstleister.

In 2018 hat der deutsche Zoll bei seinen Kontrollen 6.220 Fälle von Mindestlohnverstößen aufgedeckt und 2.744 Fälle von Mindestlohnunterschreitungen. Lassen Sie es nicht darauf ankommen. Weitere Informationen zu hse-IDENT: https://impulsmedia.de/hse-ident