![20220621_Gewaesserverunreinigung](https://impulsmedia.de/wp-content/uploads/2022/07/20220621_Gewaesserverunreinigung.png)
In Deutschland am häufigsten begangene Umweltstraftaten:
- umweltgefährdende Abfallbeseitigung nach § 326 StGB
- Gewässerverunreinigung nach § 324 StG
- Bodenverunreinigung nach § 324a StGB
Umweltdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.
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