In Deutschland am häufigsten begangene Umweltstraftaten:

  • umweltgefährdende Abfallbeseitigung nach § 326 StGB
  • Gewässerverunreinigung nach § 324 StG
  • Bodenverunreinigung nach § 324a StGB

Umweltdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.

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