In Deutschland am häufigsten begangene Umweltstraftaten:
- umweltgefährdende Abfallbeseitigung nach § 326 StGB
- Gewässerverunreinigung nach § 324 StG
- Bodenverunreinigung nach § 324a StGB
Umweltdelikte sind keine Kavaliersdelikte. Bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.
Wir unterstützen Sie dabei. Lassen Sie uns unverbindlich sprechen. Kurze Mail genügt info@impulsmedia.de