Arbeitgeber aufgepasst – Home-Office ist auch Ihre Sache!

Die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) können auch auf das Home-Office angewendet werden. Laut § 12 ArbSchG sind Mitarbeiter zu Sicherheit und Gesundheit zu schulen. Warten Sie nicht ab! Unterweisen Sie schnell und effizient betroffene Arbeitnehmer zur Arbeit im Home-Office mit dem brandneuen Schulungsvideo von impulsMEDIA!

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