Künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz – ein SiFa -Chatbot !
Ein ChatGPT-Bot, der auf die Themen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt trainiert wird
![SiFa_frau_300x200 SiFa-Chatbot](https://impulsmedia.de/wp-content/uploads/2024/01/SiFa_frau_300x200.png)
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Teste meinen ersten experimentellen SiFa-Chatbot!
Einige kennen mich schon. Mein Name ist Lisa. Ich bin ein Produkt künstlicher Intelligenzen. Vor kurzem habe ich mich hier als sprechende SiFA der Zukunft vorgestellt. Heute präsentiere ich mich als textbasierter SiFa-ChatBot. Du kannst mich als KI-Coach für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit einsetzen und mir Fragen und Aufgaben per Texteingabe stellen. Meine Antworten sind überraschend!
![handshake KI-ChatBot](https://impulsmedia.de/wp-content/uploads/2023/09/handshake.webp)
Trainierte Chatbots zum Arbeitsschutz- wir prüfen die KI
Chatbots sollen die Arbeitswelt entlasten. Allen voran ChatGPT. Jetzt ist es möglich eigene, spezielle Versionen zu trainieren. Das hat auf den ersten Blick viel Potential. Aber …
- wie zuverlässig sind ChatGPT und Co. ?
- wie fehlerfrei die Aussagen?
- kann man, darf man seine ‚eigene‘ künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz erstellen und mit großen Datenmengen trainieren?
- Gibt es eine Richtline, ein Regelwerk dafür?
Wir haben eine erstes Experiment gewagt und einen impulsmedia SiFa –Chatbot für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgesetzt und mit vorhandenen Daten trainiert. Und es gibt spannende Fragen dazu:
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Künstliche Intelligenz, ChatBots und DSVGO
Diese Problematik ist m.E. ebenso kurz wie einfach zu beantworten: Die Eingabe jeglicher Form von persönlichen Daten oder vertraulichen Firmendaten in künstliche Intelligenzen jeder Art ist schlicht unzulässig. Es fehlt an Klarheit über die Datenverarbeitung und es fehlen Verantwortlichkeiten. Also braucht es Schulung und Unterweisung, die uns alle für den Prozess sensibilisieren. Und es bleibt abzuwarten, ob und wann es hier rechtssichere Services gibt.
Siehe dazu zum Beispiel https://www.dr-datenschutz.de/chatbots-chatgpt-und-der-datenschutz/ oder auch https://www.creditreform-compliance.de/aktuelles/chatgpt-und-datenschutz-welche-risiken-bestehen-bei-der-nutzung-des-chatbots/.
![DALL·E 2024-01-25 17.43.41 – A 4_3 image depicting a less complex and not too dark labyrinth made of law books and legal documents forming its walls. In the center, a person stand](https://impulsmedia.de/wp-content/uploads/2024/01/DALL·E-2024-01-25-17.43.41-A-4_3-image-depicting-a-less-complex-and-not-too-dark-labyrinth-made-of-law-books-and-legal-documents-forming-its-walls.-In-the-center-a-person-stand.png)
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Rechtsichere KI-Lösungen im Arbeitsschutz ?
- Mit welchen Daten, darf ich „meinen“ Chatbot trainieren?
- Wo verletzte ich Urheberrechte?
- Hat der trainierte Chatbot eine höhere Expertise als ChatGPT oder Bard generell?
Um einen Chatbot anzulernen, gilt für das Erfassen und Analysieren relevanter Fachinformation § 44b Abs2 UrhG. Hier ist die Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen Werken für Text- und Data-Mining zulässig. Die Gesetzestexte erlauben es, urheberrechtlich geschützte Werke, die öffentlich zugänglich sind, für KI-Anwendungen auszuwerten. Aber die Vervielfältigungen müssen gelöscht werden (!), sobald sie nicht mehr erforderlich sind. Bietet z.B. openai diese rechtskonforme Löschung an?
u.a. https://www.urheberrecht.de/kuenstliche-intelligenz
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Keine Urheberrechte beim Einsatz von KI
Die aktuelle rechtliche Bewertung ist vorsichtig formuliert diffus. Klar scheint im Moment, daß durch KI erzeugte Werke kein Urheberrechtsanspruch entsteht. Weder für Texte, Bilder, Videos, Töne, Programmcode oder andere KI Resultate. Egal wie aufwendig die KI gefüttert wurde, ob für Unterweisung oder Gefährdungsbeurteilungen, beim Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz oder Brandschutz – alles ungeschützt und sofort und jederzeit ungestraft kopierbar. Inwiefern sich diese Richtlinie hält, bleibt abzuwarten.
Siehe dazu z.B. https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/kuenstliche-intelligenz-ki-urheberrecht/
![DALL·E 2024-01-25 17.33.39 – A 4_3 image depicting a thief reaching out for a book and a film reel. The thief is characterized in a classic burglar outfit, with a mask and dark cl](https://impulsmedia.de/wp-content/uploads/2024/01/DALL·E-2024-01-25-17.33.39-A-4_3-image-depicting-a-thief-reaching-out-for-a-book-and-a-film-reel.-The-thief-is-characterized-in-a-classic-burglar-outfit-with-a-mask-and-dark-cl.png)
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Schutzrechte verletzt ? Gesetzestexte nicht übersichtlich
Eine KI erstellt selbständig Texte, Bilder oder Töne. Da können theoretisch Schutzrechte verletzt werden. Wörtliche Zitate oder Übernahme von Textpassagen mit geringfügigen Änderungen sind z.B. ohne Kennzeichnung eine Urheberrechtsverletzung. Dagegen hilft nur eine intensive Schulung der KI über die sogenannten base prompts und restrictive prompts. Dort kann die Verpflichtung zur Kennzeichnung solcher Passagen formuliert werden.
Anders bei Bildern, Tönen oder gar Musik. Hier ist nicht klar, wie nah das KI-Ergebnis an den eventuell geschützten Trainings-Vorlagen liegt. Ist das KI-Ergebnis z.B. schon ein neu geschaffenes Werk, weil deutlich überarbeitet? Generell gilt wohl: Je spezieller die Anfrage, je weniger Trainingsdaten, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer KI – Halluzination oder eines sehr ‚quellnahen‘ Ergebnisses.
siehe dazu z.B. https://www.roedl.pl/de/themen/themen/kunstliche-intelligenz/haftung-fur-urheberrechtsverletzungen-durch-ki oder https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/kuenstliche-intelligenz-und-das-urheberrecht_216_588912.html
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Keine 100%-ig rechtssichere Einsatzmöglichkeit, aber ein gutes Ergebnis
Im Zweifel hilft nur ein sehr verantwortlicher Umgang mit KI-Ergebnissen: Eine manuelle Überprüfung und ggf. Rückwärts-Recherche über die Suchmaschine von Microsoft oder Google sowie eine KI-Kennzeichnung. Mit dem Restrisiko werden alle Nutzer von KI leben müssen. Aus meiner Sicht ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz gerade mit speziell trainierten Bots aber nicht aufzuhalten und auch als Arbeitshilfe sinnvoll. Wird eine KI – Anwendung verantwortungsvoll mit Fachinformationen gefüttert, sind die Risiken meines Erachtens überschaubar.
z.B https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrechtliche-aspekte-von-ki-generierten-texten-der-fall-chatgpt-210139.html oder https://www.avenit.de/de/blog/ki-tools-im-marketing-und-das-urheberrecht
![DALL·E 2024-01-25 18.12.30 – A simple and clear image in 4_3 format featuring only a checklist with nine items, where exactly six items are marked with a green check, and a pen be](https://impulsmedia.de/wp-content/uploads/2024/01/DALL·E-2024-01-25-18.12.30-A-simple-and-clear-image-in-4_3-format-featuring-only-a-checklist-with-nine-items-where-exactly-six-items-are-marked-with-a-green-check-and-a-pen-be.png)
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Schulung und Checkliste
Zurück zu unserem Experiment des eigenen SiFa-Chatbot. Wir haben die Auskunft unseres Bots mehrfach auswerten lassen: Hilfreiche, sachlich meist korrekte Texte in einfacher Sprache.
Aber wer sich mit diesem Thema befasst, muss die angeführten rechtlichen Hintergründe kennen und seine Checkliste abarbeiten. Die datenschutzrechtlichen Vorbehalte müssen zwingend in den base prompt, nach dem dein Chatbot antworten soll. Bei jeder Nutzung muss ausdrücklich auf diese Risiken beim Einsatz hingewiesen werden. Dann hat der Benutzer die Entscheidung.
Und jetzt wünschen wir viel Spaß beim testen unseres LISA-ChatBots. Wir bitten um zahlreiche Rückmeldungen!
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