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Künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz – ein SiFa -Chatbot !

Ein ChatGPT-Bot, der auf die Themen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt trainiert wird

SiFa-Chatbot
created by Leonardo.ai

Teste meinen ersten experimentellen SiFa-Chatbot!

Einige kennen mich schon. Mein Name ist  Lisa.  Ich bin ein Produkt künstlicher Intelligenzen. Vor kurzem habe ich mich hier als sprechende SiFA der Zukunft vorgestellt. Heute präsentiere ich mich als textbasierter SiFa-ChatBot.  Du kannst mich als  KI-Coach für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit einsetzen und mir Fragen und Aufgaben per Texteingabe stellen. Meine  Antworten sind überraschend!

KI-ChatBot

Trainierte Chatbots zum Arbeitsschutz- wir prüfen die KI

Chatbots sollen die Arbeitswelt entlasten. Allen voran ChatGPT. Jetzt  ist es möglich eigene, spezielle Versionen  zu trainieren. Das hat auf den ersten Blick viel Potential. Aber …

  • wie zuverlässig sind ChatGPT und Co. ?
  • wie fehlerfrei die Aussagen?
  • kann man, darf man seine ‚eigene‘ künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz erstellen und mit großen Datenmengen trainieren?
  • Gibt es eine Richtline, ein Regelwerk dafür? 

Wir haben eine erstes Experiment gewagt und einen  impulsmedia SiFa  –Chatbot für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aufgesetzt und mit vorhandenen Daten trainiert.  Und es gibt spannende Fragen dazu:

Künstliche Intelligenz, ChatBots und DSVGO

Diese Problematik ist m.E. ebenso kurz wie einfach zu beantworten: Die Eingabe jeglicher Form von persönlichen Daten oder vertraulichen Firmendaten in künstliche Intelligenzen jeder Art ist schlicht  unzulässig. Es fehlt an  Klarheit über die Datenverarbeitung  und es fehlen Verantwortlichkeiten. Also braucht es Schulung  und Unterweisung, die uns alle für den Prozess sensibilisieren. Und es bleibt abzuwarten, ob und wann es hier rechtssichere  Services gibt.

Siehe dazu zum Beispiel https://www.dr-datenschutz.de/chatbots-chatgpt-und-der-datenschutz/ oder auch https://www.creditreform-compliance.de/aktuelles/chatgpt-und-datenschutz-welche-risiken-bestehen-bei-der-nutzung-des-chatbots/.
created by dall.e 3

Rechtsichere KI-Lösungen im Arbeitsschutz ?

  • Mit welchen Daten, darf ich „meinen“ Chatbot  trainieren?
  • Wo verletzte ich Urheberrechte?
  • Hat der trainierte Chatbot eine höhere Expertise als ChatGPT oder Bard generell?

Um einen Chatbot anzulernen, gilt für das Erfassen und Analysieren  relevanter Fachinformation § 44b Abs2 UrhG. Hier ist die Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen Werken für Text- und Data-Mining zulässig. Die Gesetzestexte erlauben es, urheberrechtlich geschützte Werke, die öffentlich zugänglich sind, für  KI-Anwendungen auszuwerten. Aber die Vervielfältigungen müssen gelöscht werden (!), sobald sie nicht mehr erforderlich sind. Bietet z.B. openai diese rechtskonforme Löschung an?

u.a. https://www.urheberrecht.de/kuenstliche-intelligenz
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Keine Urheberrechte beim Einsatz von KI

Die aktuelle rechtliche Bewertung ist  vorsichtig formuliert diffus. Klar scheint im Moment, daß durch KI erzeugte Werke kein Urheberrechtsanspruch entsteht. Weder für Texte, Bilder, Videos, Töne, Programmcode oder andere KI Resultate.  Egal wie aufwendig die KI gefüttert wurde, ob für Unterweisung oder Gefährdungsbeurteilungen, beim Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz oder Brandschutz – alles  ungeschützt und sofort und jederzeit ungestraft kopierbar.  Inwiefern sich diese Richtlinie hält, bleibt abzuwarten.

Siehe dazu z.B. https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/kuenstliche-intelligenz-ki-urheberrecht/
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Schutzrechte verletzt ? Gesetzestexte nicht übersichtlich

Eine KI erstellt selbständig Texte, Bilder oder Töne. Da können theoretisch Schutzrechte verletzt werden. Wörtliche Zitate oder Übernahme von Textpassagen mit geringfügigen Änderungen sind z.B. ohne Kennzeichnung eine Urheberrechtsverletzung. Dagegen hilft nur eine intensive Schulung der KI über die sogenannten base prompts und restrictive prompts. Dort kann die Verpflichtung zur Kennzeichnung solcher Passagen formuliert werden.

Anders bei Bildern, Tönen oder gar Musik. Hier ist nicht klar, wie nah das KI-Ergebnis an den eventuell  geschützten Trainings-Vorlagen liegt. Ist das KI-Ergebnis z.B. schon ein neu geschaffenes Werk, weil deutlich überarbeitet? Generell gilt wohl: Je spezieller die Anfrage, je weniger Trainingsdaten, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer KI – Halluzination oder eines sehr ‚quellnahen‘ Ergebnisses.

siehe dazu z.B. https://www.roedl.pl/de/themen/themen/kunstliche-intelligenz/haftung-fur-urheberrechtsverletzungen-durch-ki oder https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/kuenstliche-intelligenz-und-das-urheberrecht_216_588912.html
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Keine 100%-ig rechtssichere Einsatzmöglichkeit, aber ein gutes Ergebnis

Im Zweifel hilft nur ein sehr verantwortlicher Umgang mit KI-Ergebnissen:  Eine manuelle Überprüfung und ggf. Rückwärts-Recherche über die Suchmaschine von Microsoft oder Google sowie eine KI-Kennzeichnung. Mit dem Restrisiko werden alle Nutzer von KI leben müssen. Aus meiner Sicht ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz gerade mit speziell trainierten Bots aber nicht aufzuhalten und auch als Arbeitshilfe sinnvoll.  Wird eine KI – Anwendung verantwortungsvoll mit Fachinformationen gefüttert, sind die Risiken meines Erachtens überschaubar.

z.B https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrechtliche-aspekte-von-ki-generierten-texten-der-fall-chatgpt-210139.html oder https://www.avenit.de/de/blog/ki-tools-im-marketing-und-das-urheberrecht
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Schulung und Checkliste

Zurück zu unserem Experiment des eigenen SiFa-Chatbot. Wir haben die Auskunft unseres Bots mehrfach auswerten lassen:  Hilfreiche, sachlich meist korrekte Texte in einfacher Sprache.

Aber wer sich mit diesem Thema befasst, muss die angeführten rechtlichen Hintergründe kennen und seine Checkliste abarbeiten. Die datenschutzrechtlichen Vorbehalte müssen  zwingend in den base prompt, nach dem dein Chatbot antworten soll.  Bei jeder Nutzung muss ausdrücklich auf diese Risiken beim Einsatz  hingewiesen werden. Dann hat der Benutzer die Entscheidung.

Und jetzt wünschen wir viel Spaß beim testen unseres LISA-ChatBots. Wir bitten um zahlreiche Rückmeldungen! 

Datenschutzhinweis

Bitte beachte, dass bei der Nutzung dieses SiFa-Chatbot persönliche Daten erfasst werden können. Dazu gehören nicht nur alle deine Anfragen, sondern auch technische Informationen wie dein Gerätetyp, Browser-Version, Betriebssystem und unter Umständen deine IP-Adresse. Welche Daten wirklich erfasst werden können, hängt von deinem Browser sowie dem Proxy oder Provider ab, über den Du auf diesen Chatbot zugreifst.

Ein wichtiger Hinweis: Deine Daten werden möglicherweise auf Servern außerhalb Europas gespeichert. Dies bedeutet, dass die strengen Datenschutzrichtlinien der DSGVO eventuell nicht vollständig eingehalten werden. Falls Du mit dieser Art der Datenverarbeitungg nicht einverstanden sind, bitten wir dich, den Chatbot nicht zu benutzen.

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