Service Level Agreement (SLA)

Bedingungen für Support- und Serviceleistungen
impulsmedia GmbH & Co. KG · Regerstr. 5 · 85057 Ingolstadt

Version 1.0 · Stand: 28.06.2026 · Gültig ab: 01.07.2026

Dieses Service Level Agreement (nachfolgend „SLA") regelt Art, Umfang, Reaktionszeiten und Bedingungen der Support- und Serviceleistungen der impulsmedia GmbH & Co. KG (nachfolgend „impulsmedia") für ihre Kunden (nachfolgend „Kunde"). Es ergänzt die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von impulsmedia.

1.Geltungsbereich

Dieses SLA gilt für Supportleistungen zu den von impulsmedia gelieferten Softwareprodukten (u. a. hse-COACH, hse-MANAGER, hse-CHRON, hse-IDENT, hse-GATEMAN, SMEACHER) sowie zu der von impulsmedia gelieferten Hardware (u. a. Touchcomputer, Tablets, Infoterminals, Drucker sowie zugehöriges Zubehör wie Barcode-Scanner und Sign-Pads).

Support wird ausschließlich für die vorstehend genannten, von impulsmedia gelieferten Produkte erbracht. Für sämtliche nicht von impulsmedia gelieferten Systeme gelten die Ausschlüsse nach Ziffer 8.

2.Begriffsbestimmungen

3.Leistungsumfang

Support umfasst insbesondere die Störungsannahme, die Analyse gemeldeter Störungen sowie Hilfestellung bei Anwendung und Konfiguration der von impulsmedia gelieferten Produkte. Bearbeitet werden dabei Störungen, die im Verantwortungsbereich von impulsmedia liegen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Lösungszeit oder auf eine dauerhafte Verfügbarkeit von Supportpersonal besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Supportleistungen werden ausschließlich remote erbracht, insbesondere per Fernwartung, E-Mail oder Telefon. Ein Anspruch auf Vor-Ort-Support besteht nicht, sofern dieser nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

4.Supportkanal

Supportanfragen sind ausschließlich über einen der folgenden beiden Kanäle einzureichen:

Über andere Kanäle eingehende Meldungen werden nicht als Supportanfrage angenommen und lösen keine Reaktionszeit aus. Dies gilt insbesondere für telefonische Supportmeldungen sowie für direkte, persönliche E-Mails an einzelne Mitarbeitende. Maßgeblich für die Reaktionszeit ist der Eingang des vollständigen Tickets über einen der beiden zulässigen Kanäle.

5.Reaktionszeiten

ServicevarianteReaktionszeit
Mit gebuchtem Supportkontingent innerhalb von einem Geschäftstag nach unserer Eingangsbestätigung
Ohne Supportkontingent innerhalb von drei Geschäftstagen nach Ticketeingang

Die Reaktionszeit bezeichnet die erste qualifizierte Rückmeldung und beginnt innerhalb der Servicezeiten (Ziffer 6). Außerhalb der Servicezeiten eingehende Tickets gelten als am folgenden Geschäftstag eingegangen.

impulsmedia kann Tickets nach Dringlichkeit und Auswirkung priorisieren. Ein Anspruch auf Bearbeitung in einer bestimmten Reihenfolge besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

6.Servicezeiten

Die Servicezeiten von impulsmedia sind Montag bis Freitag, 08:00–14:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von impulsmedia (Bayern).

7.Vergütung & Kontingente

Supportleistungen erbringt impulsmedia grundsätzlich kostenpflichtig. Ausgenommen ist ausschließlich die kostenfreie Behebung nachgewiesener Mängel (Bugs) an von impulsmedia gelieferter Software oder Hardware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (Ziffer 9).

In jeder Jahreslizenz des hse-COACH ist 1 Stunde Support inkludiert. Diese Stunde wird vorrangig vor gebuchten Supportstunden verbraucht und verfällt am Ende der jeweiligen Lizenzlaufzeit, sofern sie nicht in Anspruch genommen wurde.
Zusätzlicher Support wird ausschließlich stundenweise zu einem Satz von 180 € netto je Stunde (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) gebucht. Feste Pakete oder unterschiedliche Laufzeiten bestehen nicht. Weitere Support-Stunden können jederzeit während der laufenden Lizenzlaufzeit nachgebucht werden. Gebuchte Supportstunden sind bis zum Ende der jeweiligen Software-Jahreslizenz gültig.

Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Nicht in Anspruch genommene Supportstunden verfallen mit Ablauf der jeweiligen Software-Lizenzlaufzeit.

Leistungen außerhalb eines Kontingents werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Stellt sich im Rahmen der Analyse heraus, dass kein von impulsmedia zu vertretender Mangel vorliegt, kann impulsmedia den entstandenen Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen abrechnen.

8.Ausschlüsse und Grenzen des Supports

8.1 Keine Leistung für fremde Hard- und Infrastruktur. impulsmedia leistet keinen Support für die vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Hard- und Infrastruktur selbst (z. B. Server, Endgeräte, Netzwerk, Betriebssysteme, Fremdsoftware). Unberührt bleibt der Support für die von impulsmedia gelieferte oder betriebene Software, deren Konfiguration und Inhalte – auch dann, wenn diese auf nicht von impulsmedia gelieferter Hardware betrieben werden.

8.2 Erlöschen des Supportanspruchs bei Eingriffen Dritter. Jeglicher Supportanspruch für ein von impulsmedia geliefertes Gerät erlischt, sobald dieses Gerät durch den Kunden oder Dritte – ohne vorherige schriftliche Zustimmung von impulsmedia – verändert, umkonfiguriert, aktualisiert, geöffnet, repariert, mit fremder Software bespielt oder auf sonstige Weise vom Auslieferungszustand abweichend betrieben wurde. Der Supportanspruch lebt erst wieder auf, nachdem impulsmedia den ordnungsgemäßen Zustand (ggf. kostenpflichtig) wiederhergestellt hat.

8.3 Weitere Ausschlüsse. Vom Support ausgenommen sind ferner:

9.Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel an von impulsmedia gelieferter Software und Hardware bleibt von diesem SLA unberührt. Die Behebung solcher Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist ist für den Kunden kostenfrei und wird nicht auf ein Supportkontingent angerechnet.

Die Gewährleistung entfällt, soweit ein Mangel auf einer der in Ziffer 8 genannten Ursachen beruht – insbesondere auf einer Veränderung oder Umkonfiguration des Geräts durch den Kunden oder Dritte. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Ursache nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt.

10.Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt impulsmedia bei der Störungsbearbeitung, insbesondere durch eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, die zeitnahe Bereitstellung erforderlicher Informationen und Zugänge sowie – soweit erforderlich – die zeitnahe Ermöglichung eines Fernzugriffs. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Reaktionszeit entsprechend.

Soweit zur Störungsanalyse erforderlich, kann impulsmedia den Kunden um Bereitstellung von Logdateien, Screenshots, Testzugängen oder Fernzugriff bitten. Der Kunde stellt sicher, dass hierbei keine nicht erforderlichen personenbezogenen oder vertraulichen Daten offengelegt werden. impulsmedia verarbeitet im Rahmen des Supports erhaltene Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Supportanfrage und nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.

11.Haftung

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet impulsmedia unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet impulsmedia nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

12.Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Ingolstadt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses SLA unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für künftige Supportanfragen ist impulsmedia berechtigt, dieses SLA mit angemessener Ankündigung anzupassen.