Fremdfirmen im Fokus: Mit einer Fremdfirmenunterweisung zum Arbeitsschutz Risiken auf dem Werksgelände minimieren

Fremdfirmen im Fokus: Mit einer Fremdfirmenunterweisung zum Arbeitsschutz Risiken auf dem Werksgelände minimieren

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Tödliches Risiko durch Mitarbeitende von Fremdfirmen?

Es war ein verheerendes Unglück beim Chemiekonzern BASF: Ein Schlosser verursachte eine Explosion, bei der fünf Menschen starben, 44 weitere wurden verletzt. Ein anderer Vorfall ereignete sich auf dem Werkgelände beim Melsunger Medizintechnikhersteller B. Braun: Hier starb ein 21-jähriger Elektriker nach einem Stromschlag. Und erst kürzlich wurde im Oberbayerischen Burghausen ein Mitarbeiter bei Abbrucharbeiten von einem Baggermeißel tödlich getroffen.

Die tragischen Schlagzeilen machen deutlich: Die Gefahren, die im Arbeitsalltag lauern, sind lebensbedrohlich. Besonders prägnant: Bei allen genannten Fällen handelte es sich um Beschäftigte von Fremdfirmen. Die Gefahr eines Arbeitsunfalls scheint bei Mitarbeitenden von Fremdfirmen größer zu sein.

Mögliche Gründe für das erhöhte Risiko: Fremdfirmenmitarbeitende kennen die betrieblichen Gegebenheiten nicht ausreichend, erhalten teilweise keine ausreichende Einweisung oder Sprachbarrieren verhindern das Verständnis. Die Folge: Sie sind kaum in die Sicherheitskultur des Unternehmens eingebunden. Umso wichtiger ist es, alle externen Mitarbeitenden gründlich zu unterweisen.

Doch was macht eine gute Erstunterweisung aus? Wie kann man sicher sein, dass sich die Fremdfirmenmitarbeiter in der Praxis umsichtig und aufmerksam verhalten? Eine Arbeitsschutzbelehrung tatsächlich erfolgreich umzusetzen, ist eine komplexe Herausforderung. Es gibt Anforderungen, die Sie als Unternehmen unbedingt erfüllen sollten. Welche das sind und wie Sie diesen zielführend begegnen, erfahren Sie hier.

Fremdfirmenunterweisung Unfall Baustelle

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Fremdfirmenmitarbeiter erfolgreich unterweisen – Das müssen Sie beachten

Um Unfällen vorzubeugen und Leben zu retten, muss Ihre Erstunterweisung passgenau auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten sein. Erfahren Sie hier, was Sie bei Unterweisungen beachten müssen und wie Sie sicherstellen, dass Schutzmaßnahmen auch in der Praxis wirksam werden:

  • Mehrsprachigkeit
    Viele externe Dienstleistende stammen aus unterschiedlichen Ländern und beherrschen die Landessprache nicht sicher. Unterweisungen in verschiedenen Sprachen anzubieten ist deshalb die Grundlage eines effektiven Arbeitsschutzes. Die Vorteile von Fremdsprachenunterweisungen:

    • Besseres Verständnis: Nur wer wirklich alle Informationen begreift, kann sich richtig verhalten. In einer fremden Sprache gehen häufig wichtige Details verloren, sicherheitsrelevante Informationen kommen nicht an.
    • Motivation und Wertschätzung: Mitarbeitende, die in ihrer Muttersprache unterwiesen werden, fühlen sich respektiert und sind eher bereit, die Regeln zu befolgen.
    • Gleichbehandlung: Alle Personen erhalten dieselben Informationen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Sprachkompetenz.
  • Verständliche und kompakte Inhalte: Ein zentrales Element bei der Fremdfirmenunterweisung ist Klarheit: Inhalte sollten kurz und leicht verständlich aufbereitet sein. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche und verzichten Sie auf unnötige Fakten. Das schont Ressourcen und erhöht die Akzeptanz bei den Teilnehmenden.
  • Interaktive Gestaltung: Eine anschauliche Präsentation ist entscheidend, um Gegebenheiten schnell zu erfassen und besonderen Gefahren vorzugreifen. Statt einer trockenen Unterschriftenliste, die nur als „Alibiunterweisung“ dient, sollten interaktive Lerneinheiten eingesetzt werden. Unser Tipp: Videos, anschauliche Beispiele und kurze Wissensabfragen steigern das Verständnis und senken nachweislich das Unfallrisiko.
Fremdfirmenunterweisung: Mehrsprachigkeit

Die Lösung für Fremdfirmenmitarbeiter: Digitale Unterweisungstools

Um all diese Anforderungen effektiv zu erfüllen und den Prozess schlank zu halten, bieten sich digitale Tools an. Sie sind schnell und  flexibel einsetzbar und bieten beim Thema Unterweisung viele Vorteile:

  • Aktualität: Arbeitsbedingungen, Vorschriften und Maschinen verändern sich stetig. Eine digitale Schulung kann leicht aktualisiert und – je nach Bedarf – wiederholt werden.
  • Vorab-Unterweisung: Es gibt Softwarelösungen, die Online-Unterweisung schon vorab ermöglichen: Wenn Fremdfirmen schon vor Ankunft per Smartphone oder Tablet geschult werden können, verkürzt sich die Einweisungszeit vor Ort erheblich. Fremdfirmenmitarbeitende können die Unterweisung flexibel in den Arbeitsalltag integrieren, Warteschlangen am Terminal entfallen und das Stammpersonal vor Ort wird entlastet.
  • Dokumentation der Unterweisung: Digitale Systeme sind eine große Entlastung bei der Dokumentation der Unterweisung: Mit ihnen ist jederzeit erkennbar, ob eine Erstunterweisung aktuell und gültig ist. So erfüllen Sie Ihre Pflichten als Auftraggeber und haben jederzeit Einsicht in die Dokumentation und das jeweilige Zertifikat – und das ohne großen bürokratischen Aufwand.
  • Schnelle Inbetriebnahme: Es gibt webbasierte Software-Lösungen, mit denen die Inbetriebnahme denkbar einfach funktioniert. Bei diesen Tools benötigen Sie lediglich einen gängigen Browser. Es sind keine umfangreichen IT-Kenntnisse oder Installationen nötig.
  • Kostenersparnis durch Vorlagen: Wer bei der Erstellung von Unterweisungen über ein knappes Budget verfügt, kann auf Standardvideos zurückgreifen. Einige Anbieter haben digitale Inhalte und Videovorlagen im Portfolio, was den Entwicklungsaufwand erheblich reduziert. So erhalten Sie Unterweisungen für geringe Kosten.
Mobile Fremdfirmenunterweisung

Bild generiert mit Midjourney

impulsmedia als zuverlässiger Partner

Sie sind auf der Suche nach digitalen Lösungen, die alle Anforderung erfüllen? impulsmedia ist der Spezialist für Fremdfirmenunterweisungen und bietet passgenaue Unterweisungs-Tools. Mit Smeacher und hse-COACH stellt impulsmedia zwei webbasierte Softwarelösungen bereit, die durch ihre intuitive Bedienung und hohe Flexibilität überzeugen. Zum Einsatz reicht ein gewöhnlicher Browser, zusätzliche Installationen oder umfangreiche IT-Kenntnisse sind nicht nötig. Ob interaktive Vorlagen, Vorab-Schulungen oder lückenlose Dokumentation – impulsmedia bietet den Full-Service:

  • Langjährige Expertise: Jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Fremdfirmenunterweisung und ein stetig wachsendes Portfolio an mehrsprachigen Inhalten.
  • Praxiserprobte Vorlagen: impulsmedia bietet ein umfassendes Portfolio an Standardvideos, die alle relevanten Bereiche abdecken. Wer sich mehr Gestaltungsspielraum wünscht, kann auf Vorlagenvideos zurückgreifen: Die Grundlage bilden vorproduzierte Inhalte, Bild und Ton sind dabei individualisierbar. Es ist möglich, Themen aus den Videos zu entfernen oder gewünschte Inhalte nach individuellen Vorgaben neu zu erstellen. Vor Ort gefilmtes Material kann bei Bedarf hinzugefügt werden. So garantieren wir ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Komplette Betreuung: Beratung, Inhaltsentwicklung, Software, Hardware – alles aus einer Hand.
Software und Hardware für Unterweisungen im Bereich Arbeitsschutz am Tablet, PC oder Handy

Fazit: Effiziente Fremdfirmenunterweisung zahlt sich aus

Eine gründliche Arbeitsschutzbelehrung für externe Dienstleistende ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Sie steigert Arbeitssicherheit, reduziert Stillstandzeiten durch Unfälle und vermittelt allen Beteiligten das Gefühl von Professionalität und Wertschätzung. Wer diese Prozesse digitalisiert und in mehreren Sprachen anbietet, arbeitet schlanker und kostengünstiger.

impulsmedia hat dafür die passenden Lösungen: Mit Smeacher und hse-COACH lassen sich Fremdfirmen unkompliziert schulen und alle Prozesse rechtssicher dokumentieren – ohne hohen IT-Aufwand und mit der Möglichkeit, Vorab-Unterweisungen durchzuführen. So sichern Sie Ihren Betrieb, sparen gleichzeitig Zeit und Kosten und garantieren die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen.

FAQ: Weitere Infos zu Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Fremdfirma

Bei einer Fremdfirmenunterweisung haben sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer gesetzlich festgelegte Pflichten. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Vorschriften) und weiteren einschlägigen Verordnungen wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Grundsätzlich tragen Sie als Unternehmen dafür Sorge, dass die Bedingungen für ein sicheres Arbeiten gegeben sind und die externen Firmen über alle relevanten Gefahren und Vorschriften informiert sind.

Das Partnerunternehmen wiederum ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden die geltenden Arbeitsschutzregeln einhalten und sich in die bestehenden Abläufe des Auftraggebers integrieren. Nur durch eine enge Zusammenarbeit und eine regelmäßige Kommunikation beider Seiten lassen sich Unfälle und Sicherheitslücken durch Fremdfirmenmitarbeiter vermeiden, so dass der Einsatz von Fremdfirmen nicht zum Sicherheitsrisiko wird.

Ja, eine Gefährdungsbeurteilung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber ermitteln, welche Gefahren in seinem Betrieb bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um diese zu minimieren. Dabei werden alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten bewertet. Die Ergebnisse fließen in entsprechende Sicherheitskonzepte sowie Unterweisungs- und Schulungspläne ein. Dadurch lassen sich Risiken gezielt reduzieren und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig schützen. Nur auf dieser Grundlage ist eine angemessene Unterweisung möglich.

Die Verantwortung eines Aufsichtführenden liegt darin, dass die Vorgaben aus Arbeitsschutz und Unfallverhütung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Arbeitsalltag konsequent angewendet und überprüft werden. Es ist zuständig dafür, das die festgelegten Schutzmaßnahmen auf dem Betriebsgelände gelebt werden und stellt so Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sicher.

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